Abstinenznachweis? Kein Problem!
Solltest du aufgefordert sein, im Zuge der MPU Abstinenzzeiten zu belegen, können wir dir gern dabei behilflich sein.
Egal, ob du wegen Drogen oder Alkoholkonsum zur MPU geladen sind – für positives MPU-Gutachten musst du nachweisen, dass du dein Verhalten nachhaltig geändert hast. Diese Art der Veränderung ist nicht in ein oder zwei Monaten zu erwarten, deshalb setzen Gutachter einen Abstinenzzeitraum von mindestens sechs bis zwölf Monaten (im Einzelfall auch länger) voraus.
Den für die MPU erforderlichen Abstinenznachweis kannst du entweder durch eine Haarprobe oder einen Urintest bekommen. Dabei werden die Proben auf das Vorhandesein von Alkohol- oder Drogen-Abbauprodukten untersucht.
Unser Labor ist nach den CTU-Kriterien DIN ISO EN 17025 zertifiziert und entspricht somit allen geforderten Kriterien der MPU.
Gemeinsam können wir besprechen, welches Vorgehen am sinnvollsten ist und was du dabei beachten musst.
Haaranalyse
Wenn dein Haar lang genug ist, nicht gefärbt, getönt oder gebleicht, dann kann der Abstinenznachweis über eine Haaranalyse erfolgen. Vor allem wird die Haaranalyse dann verlangt, wenn Drogen im Spiel sind. Denn Amphetamine, Opiate, Kokain oder Ecstasy sind im Urin nicht lange nachweisbar (ca. 72 Stunden). Nur bei gewohnheitsmäßigem Konsum dieser Stoffe ist der Nachweis über eine Urinprobe möglich. Durch die Haaranalyse hingegen lässt sich auch länger zurückliegender Konsum nachweisen.
Ein Haar wächst pro Monat rund einen Zentimeter. Da sich das Alkohol-Abbauprodukt EtG mit der Zeit aus den Haaren herauswäscht, dürfen bei einer Haaranalyse auf Alkohol nur Haare untersucht werden, die maximal drei Zentimeter lang sind. Bei Drogen dürfen die Haarproben höchstens sechs Zentimeter lang sein. Das heißt konkret: Soll die Abstinenz über ein halbes Jahr nachgewiesen werden, ist bei Drogen eine Haaranalyse notwendig, bei Alkohol brauchst du für diesen Zeitraum zwei Analysen.
Urinanalyse
Insgesamt musst du viermal eine Urinprobe abgeben, um einen Abstinenzzeitraum von sechs Monaten zu belegen. Bei einem einjährigen Nachweis sind es sechs Termine.
Was Abstinenz genau bedeutet erfährst du hier.
Weitere Informationen zur Abstinenz findest du hier Alkoholabstinenz Drogenabstinenz
Das Anmeldeformular findest du hier.